Allgemeine Verbote

    Der Islam verbietet Zinsen, da Zinsen aus ökonomischen, ethischen und moralischen Aspekten als schädlich für die Gesellschaft angesehen werden. Geld entstand als Tauschmittel für Waren. In der Gegenwart wird Geld als Ware gehandelt, dessen Preis der Zins ist. Daher widerstreitet auch diese Erwerbsweise unter allen am weitesten dem Naturrecht.

    Quran und Zinsen
    «O die ihr glaubt, verschlinget nicht Zins, der (die Schulden) übermäßig mehrt;
    und fürchtet Allah, auf dass ihr Erfolg habt. » (3:130)

    «und (weil sie) Zinsen nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war, und den Besitz der
    Menschen in unrechter Weise aufzehrten ... » (2:161)

    «... Dies, weil sie sagen: 'Handel ist gleich Zinsnehmen', während Allah doch Handel
    erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat.» (2:276)

    «O die ihr glaubt, fürchtet Allah, und lasst das sein was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr
    gläubig seid. Tut ihr es aber nicht, dann erwartet Krieg von Allah ... » (2:278, 279)

    «Dahinschwinden lassen wird Allah den Zins und vermehren die Almosen... » (2:276).


    Weitere Verbote
    Neben dem allgemeinen Zinsverbot ist die Spekulation (Gharar) und das Glücksspiel (Maysir, Quimar) verboten.
    Weiterhin sind soziale und ethische Ausschlusskriterien zu beachten. Unter anderem sind Investition in Unternehmen verboten, die Umsätze aus:

    - Alkoholherstellung und Vertrieb
    - Prostitution
    - Pornografie
    - Handel und Verarbeitung von Schweinefleisch
    - Rüstung
    - Tabakherstellung und Vertrieb

    erwirtschaften.

    Kriterien für eine Unternehmensinvestition
    Im weiteren Verlauf sind folgende Kriterien zu klären:

    - Wie hoch ist die Fremdkapitalquote eines Unternehmens? Hohes Fremdkapital bedeutet Risiko für den Investor, da das Unternehmen mit einem hohen Leverage arbeitet.
    - Bezieht das Unternehmen Einnahmen aus Beteiligungen, die den o.g. Kriterien widersprechen?
    - Anteile dürfen nicht leerverkauft (geshortet) werden.
    Der Investor verkauft zum einen etwas, was er gar nicht besitzt. Zum anderen schadet er dem Unternehmen.


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